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RG, 06.11.1931 - III 390/30 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird der die Zwangsvollstreckung betreibende Gläubiger rechtlos bereichert, wenn der Gerichtsvollzieher an ihn irrigerweise einen Geldbetrag abführt, den der Vollstreckungsschuldner an den Gerichtsvollzieher zur Abwendung der von einem anderen Gläubiger betriebenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 134, 141
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 16.06.1964 - 1 StR 111/64
Fortgesetzte schwere Amtsunterschlagung - Unterschlagung von Forderungen - …
Er schädigte also die Gläubiger dadurch, daß er bei freiwilliger Zahlung des Schuldners ihr Eigentum (RGZ 134, 141) und in jedem Falle ihre Forderung (§§ 754, 755 ZPO), bei Zwangsbeitreibungen auch das Pfändungspfandrecht (§ 815 Abs. 1 ZPO; RGZ 156, 395, 398) pflichtwidrig zum Erlöschen brachte (Mißbrauchstatbestand). - BGH, 20.10.1959 - 1 StR 466/59
Rechtsmittel
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